Ehrenkodex 2010.pdf
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Ziel des Ehrenkodexes ist, es auch weiterhin größtmögliche Transparenz zu schaffen und die Rolle des Wohlfahrtsverbandes als verläßlicher und vertrauenswürdiger Partner im Land Brandenburg weiter zu stärken.
Ziel des Ehrenkodexes ist, es auch weiterhin größtmögliche Transparenz zu schaffen und die Rolle des Wohlfahrtsverbandes als verläßlicher und vertrauenswürdiger Partner im Land Brandenburg weiter zu stärken.
Die jährliche Offenlegung umfasst folgende Bereiche:
- Nebentätigkeiten, Ehrenämter und Mandate
- Tätigkeiten in Gesellschafterversammlungen und Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten
- Beratertätigkeiten und Geschäftsbeteiligungen
- Tätigkeiten in Gremien öffentlich-rechtlicher Körperschaften
Die Offenlegung erfolgt gegenüber dem Landesvorstand und umfasst neben der konkreten Benennung auch die jeweiligen Aufwands- und Vergütungsregelungen.
„Es ist uns ein wichtiges Anliegen, sowohl den Bürgerinnen und Bürgern, die Leistungen und Angebote der Arbeiterwohlfahrt in Anspruch nehmen als auch unseren Vertragspartnern, den Landkreisen und Kommunen und dem Land Transparenz unserer Arbeit zu bieten“, sagt Anne Böttcher, Geschäftsführerin des AWO Landesverbandes.
„Die seit dem Jahr 2008 im Verband geführte Diskussion um Ehrenamtlichkeit von Vorstandstätigkeiten mündete nunmehr in den Beschluss der hauptamtlichen GeschäftsführerInnen, umfänglich alle nebenberuflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten und Einkünfte offen zu legen. Träger der Freien Wohlfahrtspflege „geniessen“ mit der Gemeinnützigkeit eine Privilegierung im Steuerrecht, indem sie von Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer befreit sind. Wir sehen für uns eine moralische Verpflichtung, transparent mit den Gegebenheiten umzugehen“, so Böttcher weiter.