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Informationen

Außerordentliche Sitzung des Landesvorstandes zur aktuellen Situation

05.10.2022
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Potsdam
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Quelle: AWO Landesverband Brandenburg e. V.
Anlässlich der gegenwärtigen Situation der Arbeiterwohlfahrt im Land Brandenburg hat der Landesvorstand in einer außerordentlichen Sitzung am 1. Oktober 2022 in Prenzlau beraten und ein Maßnahmepaket mit Empfehlungen beschlossen.

Seit dem 22. September 2022 sind eine Vielzahl unterschiedlicher Sachverhalte um die und aus der Arbeiterwohlfahrt im Land Brandenburg in der öffentlichen Diskussion.

Dabei geht es um ein Ermittlungsverfahren im AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V., die persönliche Entscheidung der Landesgeschäftsführerin Anne Baaske zur Amtsniederlegung und eine Fülle von Anhaltspunkten für Verstöße gegen die AWO-internen Regularien sowie verhinderte Prüfmaßnahmen.

Dazu stellen wir fest:

Ermittlungsverfahren beim AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V.

Der AWO Landesverband Brandenburg e. V. hat, nachdem er über eine erweiterte Betriebsprüfung informiert worden ist, im Juli 2022 den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. zu einer Stellungnahme aufgefordert. Gleichzeitig wurde der AWO Bundesverband e. V. informiert.

Die Stellungnahme des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e. V. ist innerhalb der geforderten Frist bei uns eingegangen. Parallel dazu wurden Vertreter:innen des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e. V. zur Sitzung eingeladen und um Stellungnahme gebeten. In der Stellungnahme informiert der geschäftsführende Vorstand darüber, dass es im November 2021 eine erweiterte Betriebsprüfung gegeben hat und Unterlagen mitgenommen worden sind. Diese Stellungnahme wurde auch unverzüglich an den AWO Bundesverband e. V. weitergeleitet.

Der geschäftsführende Landesvorstand hat sich mit dem Thema in seiner Sitzung Anfang August 2022 intensiv beschäftigt und Vertreter:innen des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e. V. angehört. Es wurde darüber informiert, dass die Anträge auf Akteneinsicht nach wie vor nicht entschieden worden sind. Insofern beschränkten sich die Informationen auf jene aus der schriftlichen Stellungnahme. Der AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. wurde in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die statutengemäßen Informationspflichten hingewiesen und gerügt. Hier wurde auch entschieden, bei den Behörden Akteneinsicht zu beantragen. Dies ist erfolgt.

Um die eigene Aufsichtspflicht wahrzunehmen wurde durch den AWO Landesverband Brandenburg e. V. eine unabhängige Wirtschaftsprüfungskanzlei mit der Vornahme der Prüfaufgaben beauftragt. Diese hat ihre Tätigkeit aufgenommen.

Der AWO Bundesverband e. V. wird fortlaufend und zeitnah über den weiteren Fortgang informiert. Der AWO Bundesverband e. V. hat im Juli 2022 angeboten, auch diesen Vorgang im Rahmen seiner Aufsichtspflicht zu prüfen und hat den AWO Landesverband Brandenburg e. V. gebeten, bis zur Vorlage seiner Ergebnisse von eigenen Maßnahmen des Landesverbandes Abstand zu nehmen.

Der Termin zur Information über den Zwischenbericht fand am 21. September 2022 statt. In diesem Termin wurde noch einmal darum gebeten, die beim AWO Landesverband Brandenburg e. V. vorliegenden Expertengutachten in den Bericht des AWO Bundesverbandes e. V. einzubeziehen. Der übermittelte Zwischenstand weist nach unserer Ansicht fachliche und inhaltliche Unvollständigkeiten und Mängel auf, die auch dargelegt worden sind. Der AWO Bundesverband e. V. hat sowohl in Schreiben als auch in der Präambel der Zwischenberichte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um kein abschließendes Prüfergebnis handelt. Zudem sind jegliche Berichte nur für den internen Gebrauch und nicht zur Weitergabe.

Vor dem Hintergrund der möglichen Haftung und Aufsichtspflicht des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V. und auch vor dem Hintergrund des langen Prüfzeitraums ohne entsprechende Ergebnisse hielt der kommissarische Vorsitzende es für erforderlich, dass der AWO Landesverband Brandenburg e. V. weiterhin tätig wird.

Aus diesem Grunde wurde ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen gebunden und mit einem entsprechenden Prüfauftrag versehen. Zudem wurde ein Rechtsanwalt zur juristischen Beratung und Durchsetzung der Interessen des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V. (z. B. Akteneinsicht) beauftragt. Der Landesvorstand hat diese Maßnahmen in seiner Sitzung am 1. Oktober 2022 genehmigt.

Durchführung der Bezirkskonferenz am 24. September 2022

Am 6. Juli 2022 fand ein Treffen der ehrenamtlichen Vorstände unter Leitung eines Vertreters des AWO Bundesverbandes e. V. statt. Die Beteiligten vereinbarten den Termin zur Durchführung der Bezirkskonferenz einvernehmlich. Angeregt wurde von einem Teilnehmer, dass die Versammlungsleitung durch den Vorsitzenden des Präsidiums des AWO Bundesverbandes e. V., der dies auch zusagte, wahrgenommen wird. Von einigen Teilnehmer:innen wurde angeregt, vor der Durchführung von Ordnungsmaßnahmen persönlich über Sachverhalte informiert zu werden (z. B. Frau Barbara Bunge).

Die mehrfachen telefonischen und schriftlichen Gesprächsangebote wurden durch Frau Bunge abgelehnt.

Im Termin zur Vorstellung des Zwischenberichts am 21. September 2022 im Beisein des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e. V. informierte der Vorsitzendes des Präsidiums des AWO Bundesverbandes e. V. darüber, dass er für die Sitzungsleitung nicht zur Verfügung steht. Die Vertreter:innen des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e. V. informierten darüber, dass alle Gäste - einschließlich geschäftsführender Landesvorstand und Geschäftsführung - ausgeladen werden.

Nachdem bekannt wurde, dass durch den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. einzelne Teilnehmer:innen der Bezirkskonferenz durch Ordnungsmaßnahmen betroffen sind und daher nicht zugelassen werden sollten, hat der AWO Bundesverband e. V. mit folgender Stellungnahme reagiert (ohne die Ordnungsmaßnahmen inhaltlich geprüft zu haben):

Falls Vorstandswahlen in einem Rahmen durchgeführt werden sollten, die den Grundsätzen der Ordnungsmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit sowie den Werten der Arbeiterwohlfahrt entgegenstehen, werden diese in der AWO und insbesondere auch beim Bundesverband keine Akzeptanz finden.

Eine Vorstandswahl muss im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bezirkskonferenz stattfinden. Dafür ist Sorge zu tragen.

Diese Stellungnahme hat der kommissarische Vorsitzende, insbesondere unter Bekanntwerden des öffentlichen Drucks auf die Delegierten, zum Anlasse genommen, dem AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. zu empfehlen, die Sitzung abzusagen. Dies teilte er der stellvertretenden Vorsitzenden des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e. V. telefonisch mit. Daraufhin fand am Samstagvormittag eine Vorstandssitzung statt, auf der die Absage entschieden wurde, da die vom AWO Bundesverband e. V. geforderte ordnungsgemäße Durchführung (unbeeinflusstes Abstimmungsverhalten der Delegierten) nicht mehr sicherzustellen war.

Eine Prüfung der Ordnungsmaßnahmen hat zu diesem Zeitpunkt nicht stattgefunden. Die Unterlagen wurden am 23. September 2022 angefordert und liegen seit dem 26. September 2022 vor.

Der AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. hat uns erklärt, dass die Ordnungsmaßnahmen nach den Regularien der Arbeiterwohlfahrt ordnungsgemäß durchgeführt worden sind und gegenüber dem AWO Bundesverband e. V. eine Stellungnahme zu dessen rechtlichen Hinweisen am 30. September 2022 abgegeben.

Wir gehen davon aus, dass der AWO Bundesverband e. V. die aufgeworfenen Fragen umgehend beantworten wird und wir dann im Rahmen unserer Aufsicht entscheiden, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

Dies werden wir dem AWO Bundesverband e. V. so mitteilen.

Wir haben den AWO Bundesverband e. V. in der vorvergangenen Woche darüber informiert, dass über einen Verteiler von mehr als 20 Personen / Postfächern umfangreiche interne Unterlagen durch den AWO Kreisverband Eberswalde e. V. versendet worden sind, die sich auf eine staatsanwaltliche Ermittlung beziehen und die Gefahr der medialen „Verwertung“ besteht. Leider erfolgte hier keine Reaktion durch den AWO Bundesverband e. V.

Am 20. September 2022 ist der AWO Landesverband Brandenburg e. V. von Journalist:innen mit Anfragen zu einem Ermittlungsverfahren konfrontiert worden.

Nach unserer Information durch einen Zeitungsjournalisten haben die Geschäftsführungen der AWO Kreisverbände Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde am 23. September 2022 Kontakt zur entsprechenden Zeitung aufgenommen und dort wiederum die Themen "Ermittlungsverfahren" und "Ordnungsmaßnahmen / Bezirkskonferenz" gesetzt. In der Folge gab es weitere Medienberichterstattungen. Es ist insofern noch einmal festzustellen, dass der AWO Landesverband Brandenburg e. V. zu keinem Zeitpunkt eigenständig an die Presse gegangen ist. Die Information der Medien soll aus den AWO Kreisverbänden Eberswalde, Bernau, Fürstenwalde erfolgt sein.

In einem Statement (Homepage des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V., 24. September 2022) wurde erklärt, dass der AWO Landesverband Brandenburg e. V. die Entscheidung des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e. V. begrüßt, die für den 24. September 2022 geplante Konferenz zu vertagen. Insbesondere die Art und Weise der öffentlichen Diskussion wird es für viele Delegierte schwer gemacht haben, die aktuelle Lage objektiv zu beurteilen.

Gleichwohl hatten Vertreter:innen aus den AWO Kreisverbänden Bernau, Eberswalde und Fürstenwalde sowie dem AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V. und dem AWO Ortsverein Strausberg e. V. im Vorfeld eine Demonstration organisiert. Dies wohl vor dem Hintergrund von Ordnungsmaßnahmen, die kurzfristig durch den AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. ausgesprochen worden sind.

Die Suspendierungen betreffen nach Auskunft des AWO Bezirksverbandes Brandenburg Ost e. V. eine Vielzahl von Personen. Inhaltlich geht es u. a. um folgende Sachverhalte und mögliche Vorwürfe:
  • Verstoß gegen den AWO Governance-Kodex, inbes. 3.3.6.d),
  • Verschweigen eines möglichen Insolvenztatbestandes,
  • Betreiben eines Verfahrens gem. § 37 BGB,
  • Betreiben eines rechtsmissbräuchlichen Schiedsverfahrens,
  • nicht ordnungsgemäße Durchführung von Vorstandsbeschlüssen,
  • Verkauf des Grundstückes eines Kreisverbandes,
  • diverse Satzungs- und Statutenverstöße,
  • wahrheitswidrige Behauptungen.

Der AWO Landesverband Brandenburg e. V. hat dem AWO Bezirksverband Brandenburg Ost e. V. in seiner Sitzung am 1. Oktober 2022 empfohlen, eine:n Sonderbeauftragte:n einzusetzen, der sich ausschließlich um die verbandlichen Belange und die Umsetzung der statuaren und satzungsgemäßen Vorgaben kümmert.

Zwischenberichte des AWO Bundesverbandes e. V.

Bei den durch den AWO Bundesverband e. V. seit August durchgeführten Prüfungen in sechs Verbänden im Land Brandenburg sind mittels Zwischenberichten in drei Verbänden Zwischenstände erarbeitet worden. Dies auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen AWO Landesverband Brandenburg e. V. und AWO Bundesverband e. V., dass dieser die Prüfung übernimmt und wir von eigenen Ermittlungen auf Bitten des AWO Bundesverbandes e. V. Abstand nehmen sollen. Insofern geht der Vorwurf der Untätigkeit des AWO Landesverbandes Brandenburg e. V. ins Leere. In die Zwischenberichte des AWO Bundesverbandes e. V. sind nach bisherigem Kenntnisstand nur die Aktenlagen eingeflossen. Expertengutachten haben hier noch keinen Eingang gefunden. Der AWO Bundesverband e. V. hat wiederholt klargestellt, dass es sich zum einen um reine Zwischeninformationen handelt, die zum anderen nicht verbreitet und weitergegeben werden dürfen.

Der AWO Landesverband Brandenburg e. V. hat sich hieran selbstverständlich gehalten und wird den AWO Bundesverband e. V. bei der Professionalisierung der Prüfungen selbstverständlich unterstützen.

Strukturfragen

Dem AWO Landesverband Brandenburg e. V. und dem AWO Bundesverband e. V. sind über Veröffentlichungen im Internet und über Medienvertreter:innen Informationen zugegangen, nach welchen die AWO Kreisverbände Eberswalde, Bernau und Fürstenwalde sowie der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V. gemeinsam eine sogenannte Landesarbeitsgemeinschaft gegründet haben. Dieser Beschluss ist mit einem Schreiben an den AWO Landesverband Brandenburg e. V. verbunden, in welchem die Botschaft übermittelt wird, den AWO Landesverband Brandenburg e. V. abzuschaffen. Der argumentative Rückgriff auf Konstellationen in anderen Bundesländern, in denen es Regierungsbezirke gibt, kann hier nicht gelten. Brandenburg gliedert sich in Ämter, Städte und Landkreise / kreisfreie Städte. Insofern wird die zeitnahe Klarstellung durch den AWO Bundesverband e. V. zu erwarten sein.

Um Klarheit in den Strukturen zu schaffen, halten wir es für dringend erforderlich, die noch vorhandenen Doppelmitgliedschaften im Sinne des Verbandsstatuts aufzulösen. Auch hier kommt dem AWO Bundesverband e. V. eine besondere Rolle zu, um die Interpretation des Verbandsstatuts klarzustellen.