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Leistungen für Asylbewerber sollen zukünftig Existenzminimum decken

18.07.2012 Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil von der Politik die Erhöhung der Leistungen für Asylbewerber gefordert. Damit ist der Richterspruch so ausgefallen, wie es viele Beobachter erwartet hatten. Die Sozialleistungen für Flüchtlinge sind seit 20 Jahren nicht erhöht worden.

Die Karlsruher Verfassungsrichter bemängelten den erheblichen Unterschied zwischen den Leistungen zur Existenzsicherung für Flüchtlinge auf der einen und Menschen im ALG II Bezug auf der anderen Seite. Flüchtlinge erhalten knapp 225 € und damit bis zu 47 Prozent weniger als der Hartz-IV-Regelsatz. Dieser liegt derzeit bei 374 Euro für Erwachsene und gilt eigentlich als Existenzminimum. Die derzeitigen Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes seien daher mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar, so die Richter. Der Gesetzgeber müsse folglich die Leistungen unverzüglich neu festsetzen.
Bis zu einer Neuregelung werden die rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge nun vermutlich zum Teil rückwirkend erhöhte Leistungen erhalten.

Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu revidieren
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte bereits am 20. Juni 2012 mündlich über das Asylbewerberleistungsgesetz verhandelt. Schon bei dieser Sitzung hatten die Richter die Diskrepanz zwischen Hartz-IV-Sätzen und den Leistungen für Asylbewerber kritisiert und damit das nun erfolgte Urteil erahnen lassen. Es sei, so die Urteilsbegründung, nicht hinnehmbar, dass Existenzminimum für eine Gruppe von Menschen aus migrationspolitischen Gründen zu unterlaufen. 

Hintergrund
Als Anfang der 90er Jahre die Zahl der gestellten Asylanträge sprunghaft anstieg, sollte mit einem neuen Asylbewerberleistungsgesetz ab 1993 der Zuzug nach Deutschland weniger attraktiv gemacht werden. Asylsuchende, Geduldete sowie andere Ausländer, die sich aus humanitären Gründen vorübergehend in Deutschland aufhalten dürfen, haben danach bei Bedarf Anspruch auf staatliche Leistungen. Sie werden vorrangig als Sachleistungen zur Verfügung gestellt, beispielsweise in Form von Wertgutscheinen, die in bestimmten Supermärkten gegen Lebensmittel eingetauscht werden können. Zusätzlich gibt es ein monatliches Taschengeld.
Die AWO kritisiert die Praxis der Sachleistungen. Sie sind bürokratisch, teurer als Barauszahlungen und schränken Asylbewerber in ihrer Lebensführung unnötig ein.