Der Kontopfändungsschutz wird allerdings nicht ersatzlos gestrichen. An seine Stelle tritt das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto genannt.
Besteht bereits ein Kontopfändungsbeschluss oder droht dieser, sollten Betroffene das bestehende Konto bei ihrer Bank in ein P-Konto umwandeln lassen. Sonst kann es passieren, dass auch bisher geschützte Geldeingänge wie Arbeitslosengeld oder Kindergeld durch den Gläubiger gepfändet werden. Es droht der Verlust des Lebensunterhalts für einen ganzen Monat.
Das P-Konto kann formlos beantragt werden. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung eines bereits bestehenden Kontos innerhalb von 4 Tagen durchzuführen.
Um zu verhindern, dass Menschen mit einer Kontopfändung Anfang des kommenden Jahres plötzlich ein leeres Bankkonto vorfinden, informiert die AWO gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbänden und hat einen Informationsflyer erstellt. Er wird bei Banken, Ämtern und in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ausgelegt und kann über die Link unten auf dieser Seite auch online eingesehen werden.
Über die Details informieren Sie die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen der AWO, aber auch die Beratungsstellen andere Verbände im Land.