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AWO warnt vor Austragung finanzieller Ränkespiele auf dem Rücken der Betroffenen

04.02.2008 Einsparzwänge in Millionenhöhe sind die eine Seite der Medaille in Folge der Übertragung der Zuständigkeit für die ambulante und stationäre Betreuung vom Land auf die Kommunen.

Was tatsächlich dahinter steckt, kann für die betroffenen Menschen in den Einrichtungen im Land Brandenburg zu einem persönlichen Desaster führen: um mit den Mitteln finanziell über die Runden zu kommen, sind die Landkreise gezwungen, Einsparmöglichkeiten weit weg von den Bedürfnissen der Betroffenen aufzutun.

Das Ergebnis ist eine Ambulantisierung ohne Rücksicht auf das fachlich Sinnvolle und Machbare. Die betroffenen Landkreise versuchen mit allen Mitteln, die Menschen aus der kostenintensiveren stationären Betreuung in die ambulante Betreuung zu überführen. Dies mag bei einem Teil der Betroffenen sinnvoll sein –wenngleich viele Träger dieser Einrichtungen seit Jahren den Grundsatz „Ambulant vor Stationär“ bereits umsetzen. Für eine gewisse Anzahl von stationär betreuten Menschen wird es jedoch nur mit erheblichem Aufwand oder niemals die Möglichkeit der ambulanten Hilfeleistung geben, weil hier die Erkrankungen so schwerwiegend sind, dass eine ganzheitliche Begleitung in einer stationären Einrichtung die einzig sinnvolle Art der Betreuung ist.

Schlichtweg unverständlich ist die völlig realitätsferne Pauschalfinanzierung ohne Zugrundelegung der tatsächlichen Fallzahlen durch das Land. Einzig die Bevölkerungszahl und die Größe eines Landkreises geben keinerlei Auskunft über die tatsächlich dort lebenden Hilfebedürftigen.

Hier ist dringend eine Abkehr vom eingeschlagenen Weg angezeigt.